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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was versteht man unter einer Zustiftung in den „Vermögensstock“ einer Stiftung?

Zustiftungen erhöhen somit das Stiftungskapital (Vermögensstock), werden also nicht ausgegeben und bleiben für die Stiftung erhalten. Natürlich erhöht die Zustiftung nachhaltig die Ertragssituation einer Stiftung.

Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als "normale" Spenden: Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine bestehende oder eine neu gegründete Stiftung handelt.

Wie die Zuwendung im Einzelnen auf die einzelnen Veranlagungszeiträume verteilt wird, bestimmt von Kalenderjahr zu Kalenderjahr der Stifter mit seinen entsprechenden Anträgen innerhalb des besagten Zehnjahreszeitraums. Dieser Sonderausgabenabzug steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, gilt jedoch nur für einkommensteuerpflichtige natürliche Personen oder Gesellschafter von Personengesellschaften; nicht aber für steuerpflichtige Körperschaften.

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