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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach § 1 EStG:

  • natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
  • deutsche Staatsangehörige im Ausland, die von einer öffentlichen Kasse bezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise Angehörige einer deutschen Botschaft im Ausland.

Während der 2. Punkt eindeutig ist, muss man den 1. Punkt genauer betrachten:

  • Natürliche Personen sind grundsätzlich alle Menschen - unabhängig vom Alter.
  • Den "Wohnsitz" hat eine Person dort, wo sie wohnt (§ 8 AO). Es spielt beim Wohnsitz keine Rolle, ob es sich um eine Vorstadtvilla oder nur um ein möbliertes Zimmer zur Untermiete handelt. Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Wohnsitze haben, zum Beispiel in Deutschland und im Ausland.
  • Vom "gewöhnliche Aufenthalt" spricht man, wenn sich jemand mindestens sechs Monate am Stück in Deutschland aufhält (§ 9 AO). Kurze Unterbrechungen während dieses Zeitraumes sind aber durchaus möglich.
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