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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale für Schriftsteller und Journalisten

Für bestimmte Tätigkeiten gibt es die Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale zur Steuerminderung zu verwenden.

In folgenden Fällen kann anstelle nachgewiesener Betriebsausgaben eine Pauschale geltend gemacht werden:

  • Bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit: 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 3 600 EUR jährlich.
  • Bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit (einschließlich Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeiten): 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 900 EUR jährlich. Der Höchstbetrag von 900 EUR kann nur einmal für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, in Anspruch genommen werden.

Diese Betriebsausgabenpauschalen werden ab dem 1.1.2023 erhöht.

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