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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie können Fährkosten steuerlich geltend gemacht werden?

Bei Arbeitnehmern, die für die Fahrt zur Arbeit eine Fährverbindung nutzen, darf die Fahrtstrecke der Fähre nicht in die Entfernung mit einbezogen werden. Für diese Strecke kann also nicht die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Dafür aber sind die Kosten der Fähre zusätzlich in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Tragen Sie diese Ausgaben in der Anlage N unter "weitere Werbungskosten" ein.

Beispiel

Sie haben eine Wegstrecke von 16 Kilometer, legen aber eine Teilstrecke von 1 Kilometer mit der Fähre zurück. Dann tragen Sie zur Berechnung der Entfernungspauschale 15 Kilometer ein und bei den Aufwendungen für Fähren tragen Sie die für das Steuerjahr entstandenen Gesamtkosten für die Fährennutzung ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026