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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar?

Abzugsfähige Bestattungskosten sind z. B. die Kosten für:

  • Arzthonorar für Leichenschau
  • Blumen (z.B. Dekoration der Trauerhalle, Gestecke, Grabschmuck, Kränze, Sträuße als Grabbeigabe)
  • Bestattungsunternehmen (z.B. Abwicklung aller Formalitäten, Ankleiden, Aufbahrung, Einbetten, Hygienische Versorgung, Organisation)
  • Trauerdrucksachen (z.B. Traueranzeigen in Tageszeitungen, Vereinsblättern etc., Briefe, Karten sowie Danksagungen)
  • Fahrtkosten (z.B. Fahrten, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Erledigung der Formalitäten)
  • Friedhofsverwaltung (z.B. Gebühren für Beisetzung, Trauerfeier, Nutzungsgebühr Grabstelle)
  • Gebühren (z.B. Sterbeurkunde, Beschaffung v. Unterlagen f. Beurkundung)
  • Grabpflege
  • Grabstätte, Grabkreuz, Grab(denk)mal, Grabstein (z.B. Kosten für Aufstellung, Einfassung, Erstbepflanzung, Grabmalinschrift, Steinmetz, Umrandung)
  • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier durch Organisten oder Musiker anderer Art
  • Porto (z.B. für Traueranzeigen, Danksagungen und Schriftverkehr)
  • Sarg für Erd- oder Feuerbestattung (mit Sargausstattung)
  • Sargträger
  • Schuldzinsen (für Kredit zur Bezahlung der Bestattungskosten)
  • Sterbehemd
  • Trauerfeier (nur Aufwendungen für Organisation, Einladungen etc.)
  • Trauerredner
  • Überführungen
  • Schmuckurnen

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