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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was sind Werbungskosten?

Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.

Hierunter fallen u. a.:

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
  • Berufsverband (z. B. Gewerkschaftsbeiträge)
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszimmer
  • Fortbildungskosten
  • Bewerbungskosten
  • Umzugskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberatungskosten
Wichtig

Wenn Sie die Werbungskosten nicht einzeln geltend machen, berücksichtigt das Finanzamt - und auch Lohnsteuer kompakt - automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Liegen die geltend gemachten Kosten unter dem Pauschbetrag, wird ebenfalls der Pauschbetrag berücksichtigt.

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Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026