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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Unterhaltsleistungen

Geben Sie hier die Unterhaltsleistungen an, die Sie im Jahr 2025 an Ihren geschiedenen Ehe-/Lebenspartner gezahlt und erbracht haben. Berücksichtigen Sie dabei auch den Wert des etwa gewährten Sachunterhalts (Wohnung, Pkw usw.).

Für den von Ihnen unterstützten geschiedenen Ehe-/Lebenspartner können Sie maximal 13.805 Euro zzgl. übernommener Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen.

Der Unterhalt für Kinder kann hier nicht berücksichtigt werden. Sollten Ihre Zahlungen Unterhalt für Kinder enthalten, müssen Sie diese abziehen.

Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026