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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Weitere Einnahmen

Wenn Sie neben den Einkünften, die bereits auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, weitere Einnahmen im Rahmen als Arbeitnehmer oder aus einer nebenberuflichen Tätigkeit hatten, können Sie diese auf den folgenden Seiten erfassen.

Zu den weiteren Einkünften zählen unter anderem:

  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger) oder einem Ehrenamt,
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z. B. Verdienstausfallentschädigungen oder Ausgleichsleistungen),
  • Einkünfte, die Sie nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben,
  • Einkünfte, die Sie als Grenzgänger nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz erhalten haben und
  • Vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2025 eingezahlt wurden.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026