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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

Hier kommen Sie zum Eingabebereich für Werbungskosten.

Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.

Wenn Sie keine Werbungskosten angeben oder Ihre Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen, wird automatisch ein Betrag von 1.230 Euro pauschal ohne Nachweise geltend gemacht.

Tipp: Am besten geben Sie auf den folgenden Seiten alle zutreffenden Kosten ein. Lohnsteuer kompakt prüft dann automatisch, ob Sie so mehr Steuern sparen als mit der Pauschale.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026