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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wie war <%0100301%> 2025 krankenversichert?

Bitte wählen Sie aus, wie der Steuerpflichtige krankenversichert ist.

Diese Angabe ist für die Ermittlung der unterschiedlichen Höchstbeträge notwendig. Je nach Auswahl können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro oder bis zu 1.900 Euro berücksichtigt werden.

(1) Wenn der Steuerpflichtige ganz oder teilweise in der Krankenversicherung des Ehepartners mitversichert ist, wählen Sie die Option (1) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.

(2) Wenn der Steuerpflichtige die Krankenversicherung nicht komplett selbst zahlt, wählen Sie die Option (2) aus. Dies ist der Fall, wenn

  • der Steuerpflichtige vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder einer öffentlichen Kasse einen Zuschuss / eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhält.
  • z. B. der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge bezahlt.
  • der Steuerpflichtige in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.

(3) Wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung komplett selbst trägt, wählen Sie die Option (3) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.

(4) Wenn der Steuerpflichtige nicht krankenversichert ist, wählen Sie die Option (4) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026