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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)

  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.

Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. Lohnsteuer kompakt fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026