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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Soll ein von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung erklärt werden?

Sie haben einen Firmenwagen genutzt und möchten:

  1. Abweichend von der bisherigen pauschalen Berücksichtigung vom Arbeitgeber die Fahrtenbuchmethode geltend machen oder
  2. Sonstige Korrekturen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Firmenwagennutzung geltend machen oder
  3. Ein geleistetes Nutzungsentgelt (z. B. Zuzahlungen zu den Betriebskosten des Firmenwagens) korrigieren?

Wenn Sie hier "ja" auswählen, dann tragen Sie auf der folgenden Seite "Lohnsteuerdaten" den entsprechend geminderten Bruttoarbeitslohn in Zeile "3. Bruttoarbeitslohn" ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026