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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Steuerklasse

Wählen Sie aus, welche Steuerklasse auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Die Angabe der Steuerklasse dient dem Finanzamt lediglich zur Kontrolle und hat keine Auswirkung auf die Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Die Steuerklasse spielt nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, eine Rolle.

Haben Sie 2025 die Steuerklasse gewechselt?

Wenn Sie im laufenden Jahr die Steuerklasse (z. B. bei  Heirat oder Scheidung) gewechselt haben, tragen Sie hier die zuletzt gültige Steuerklasse (1 bis 5) ein.

Die Steuerklasse 6 können Sie nur bei einem weiteren Arbeitsverhältnis (gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern) haben.

Hinweis: Angaben zum Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 sind nicht zu erfassen. Auch sind keine Angaben zu eventuellen Freibeträgen zu machen, die der Arbeitgeber bei der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.

Weitere Informationen zu Steuerklassenwahl.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026