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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Tätigkeit

Tragen Sie hier die Bezeichnung der Tätigkeit ein, für die Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten haben.

Hierunter fallen folgende Tätigkeiten:

  1. Übungsleiter: Übungsleiter sind Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten leiten, z.B. ein Fußballtrainer, der für seine Trainertätigkeit eine Entschädigung erhält.

    Beispiel: Ein Fußballtrainer erhält 4.000 Euro im Jahr. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die verbleibenden 1.000 Euro sind steuerpflichtig.

  2. Erzieher: Erzieher arbeiten in Kindergärten, Schulen oder Jugendzentren und leisten Kinder- und Jugendarbeit.

    Beispiel: Eine Erzieherin erhält 3.500 Euro jährlich für ihre Tätigkeit im Jugendzentrum. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die zusätzlichen 500 Euro sind steuerpflichtig.

  3. Künstler: Künstlerische Tätigkeiten umfassen Musiker, Schauspieler, bildende Künstler usw.

    Beispiel: Ein Musiker erhält 3.500 Euro pro Jahr für Auftritte. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die verbleibenden 500 Euro sind steuerpflichtig.

  4. Pfleger: Pfleger betreuen ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.

    Beispiel: Eine Pflegeperson erhält 2.800 Euro jährlich für die Betreuung eines Nachbarn. Diese Beträge bleiben steuerfrei.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026