Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen Telefon- oder Internetkosten entstanden?

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen berufsbedingte Aufwendungen für Telefon oder Internet entstanden sind

Diese Angaben sind für Arbeitnehmer relevant, die durch ihre berufliche Tätigkeit Kosten für die Nutzung von Telefon und/oder Internet hatten. Dazu zählen z. B. berufliche Telefonate, E-Mails oder beruflich notwendige Internetrecherchen.

Pauschaler Kostenansatz: Sie können 20 % der Gesamtkosten für Telefon und Internet steuerlich geltend machen. Der maximale absetzbare Betrag beträgt 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr).Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie auf den Folgeseiten Ihre Gesamtkosten angeben. Einzelbelege sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Alternativer Kostenansatz: Sie können einen höheren beruflichen Kostenanteil geltend machen, wenn Ihre berufliche Nutzung nachweislich über der Pauschale liegt. Geben Sie dazu auf den Folgeseiten den beruflich genutzten Anteil direkt an.

Wichtig: In diesem Fall müssen Sie entsprechende Nachweise (z. B. Rechnungen oder Einzelnachweise beruflicher Nutzung) vorlegen können.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026