Feldhilfe:
Hatten Sie für die Arbeit eine zweite Wohnung? (Doppelte Haushaltsführung)
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen durch eine doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasste Kosten entstanden sind.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Haushalt führen und wegen Ihrer Arbeit zusätzlich am Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Das kann zum Beispiel eine gemietete Wohnung, ein Zimmer oder eine Unterkunft in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes sein.
Bestimmte zusätzliche Kosten können Sie als Werbungskosten angeben. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosten für die Suche nach einer Zweitwohnung, zum Beispiel Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder Maklerkosten,
- Umzugskosten für den Einzug in die Zweitwohnung,
- Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung,
- Fahrten zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und der Zweitwohnung,
- Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten nach dem Einzug in die Zweitwohnung.
Beispiel: Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig. Ihre erste Tätigkeitsstätte ist in München. Weil eine tägliche Rückfahrt nicht zumutbar ist, mieten Sie in München ein Zimmer und fahren regelmäßig am Wochenende nach Leipzig zurück. Die Kosten für das Zimmer und die Heimfahrten können Sie grundsätzlich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angeben.
Hinweis: Diese Auswahl bleibt aktiviert, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers für eine doppelte Haushaltsführung eingetragen sind.
Geben Sie in diesem Fall bitte auch die zugehörigen Kosten an, zum Beispiel für Ihre Zweitwohnung, Heimfahrten oder Verpflegung. So kann geprüft werden, welche Kosten bereits von Ihrem Arbeitgeber erstattet wurden und welche Kosten noch steuerlich berücksichtigt werden können.