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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie berufliche Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand?

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen durch eine berufliche Auswärtstätigkeit oder Geschäftsreise Kosten entstanden sind.

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend außerhalb Ihrer ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig waren. Hierzu zählen insbesondere

  • Dienstreise,
  • Einsatzwechseltätigkeit oder
  • Fahrtätigkeit.

Sie können insbesondere folgende Aufwendungen geltend machen:

  • Fahrtkosten,
  • Verpflegungsmehraufwendungen,
  • Übernachtungskosten sowie
  • Reisenebenkosten, zum Beispiel Park-, Maut- oder Gepäckkosten.

Beispiel: Sie fahren für einen Kundentermin in eine andere Stadt, übernachten dort eine Nacht und kehren am nächsten Tag zurück. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren und gegebenenfalls Verpflegungspauschalen können Sie als Kosten einer Auswärtstätigkeit angeben.

Hinweis: Diese Auswahl kann nicht abgewählt werden, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Verpflegungsmehraufwendungen ausgewiesen sind. Bitte geben Sie in diesem Fall auch die zugehörigen Auswärtstätigkeiten an. Nur so kann geprüft werden, ob die steuerfreien Erstattungen die zulässigen Verpflegungspauschalen übersteigen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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