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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Name der ersten Tätigkeitsstätte
(evtl. zusätzliche Erläuterung)

Tragen Sie hier bitte den Namen oder die Bezeichnung Ihrer ersten Tätigkeitsstätte ein, z. B. "Zentrale der Firma Muster GmbH".

Wann ist mehr als ein Eintrag erforderlich?

In der Regel genügt ein Eintrag. Einen zusätzlichen Eintrag sollten Sie nur anlegen, wenn sich während des Jahres relevante Änderungen ergeben haben, wie:

Falls Sie mehrere Arbeitsorte hatten, können Sie diese im Bereich "Reisekosten" eintragen. Dort besteht die Möglichkeit, die steuerlich günstigere Reisekostenabrechnung zu nutzen, da für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten höhere Pauschalen oder tatsächliche Kosten geltend gemacht werden können.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026