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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Doppelter Haushalt (Postleitzahl, Ort)

Bitte tragen Sie hier Postleitzahl und Ort Ihrer beruflich veranlassten Zweitwohnung ein, die Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unterhalten.

Nach dem Eintrag können Sie im nächsten Schritt alle Angaben zur jeweiligen doppelten Haushaltsführung machen – z. B. zu Unterkunftskosten, Heimfahrten oder Verpflegungsmehraufwand.

Hinweis: Bei mehreren Einsätzen im Jahr (z. B. Projektarbeit oder Versetzung) erfassen Sie bitte jeweils einen eigenen Beschäftigungsort mit zugehöriger Zweitwohnung und Zeitraum.

Wann ist mehr als ein Eintrag erforderlich?

Wenn sich Ihre Situation im Laufe des Jahres ändert, reicht ein einzelner Eintrag nicht aus. Erfassen Sie dann für jeden Zeitraum mit abweichenden Bedingungen einen separaten Beschäftigungsort.

Typische Fälle:

  • Umzug der Hauptwohnung: Neuer Lebensmittelpunkt = neue Haushaltsführung.
  • Umzug am Beschäftigungsort: Neue Zweitwohnung = neuer Zeitraum (wichtig für Verpflegungspauschalen).
  • Wechsel des Beschäftigungsorts: Neuer Einsatzort = neuer Fall.
  • Längere Unterbrechung: Ab vier Wochen (z. B. Urlaub, Krankheit) beginnt die Drei-Monats-Frist neu.
  • Auslandseinsatz: Abweichende Regeln, z. B. keine Mietobergrenze, aber Nachweispflicht.

Tipp: Jeder Eintrag sollte einem klaren Zeitraum und einer bestimmten Zweitwohnung zugeordnet sein – das erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026