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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Geben Sie eine kurze Bezeichnung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer an, zum Beispiel:

  • Miete
  • Heizung
  • Strom
  • Renovierung des Arbeitszimmers
  • Teppichboden im Arbeitszimmer

Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können in zwei Bereiche unterteilt werden:

Direkt zurechenbare Kosten:
Kosten, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen, zum Beispiel Maler- und Tapezierarbeiten, Teppichboden, Deckenlampen oder Vorhänge.

Anteilige Wohnkosten:
Kosten der gesamten Wohnung oder des Hauses, die entsprechend dem Flächenanteil des Arbeitszimmers anteilig berücksichtigt werden können, zum Beispiel Miete, Heizung, Wasser/Abwasser oder Grundsteuer.

Wichtig: Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Computer gehören nicht zu den Aufwendungen für das Arbeitszimmer und müssen separat als Arbeitsmittel erfasst werden.

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