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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Betrag

Tragen Sie den tatsächlich gezahlten Betrag inklusive Umsatzsteuer ein. Er muss durch einen Beleg (z. B. Rechnung, Kassenzettel) nachgewiesen werden können. Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) geben Sie bitte nur den beruflichen Anteil an.

Beispiel: Anteilige Nutzung

  • Bezeichnung: Smartphone Samsung Galaxy S22, Neupreis 800 Euro, 80 % beruflich genutzt
  • Betrag: 640 Euro
Sofortabschreibung:
  • Arbeitsmittel bis 800 Euro netto (952 Euro brutto bei 19 % USt) können sofort in voller Höhe abgesetzt werden.
  • Für Computer und Software gilt seit dem 01.01.2021 eine sofortige vollständige Abschreibung, auch bei Anschaffungskosten über 800 Euro (BMF-Schreiben vom 26.2.2021).
Abschreibung über mehrere Jahre (monatsgenau)

Arbeitsmittel über 800 Euro netto müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (siehe AfA-Tabelle des BMF).

Beispiel: Abschreibung über mehrere Jahre

Am 15. Juli 2025 wurde ein Präzisions-Lasermessgerät Leica RTC360 für 2.380 Euro beruflich (Vermessungstechnik) angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre (laut AfA-Tabelle des BMF). Die monatliche Abschreibung beträgt 66,11 Euro (= 2.380 Euro ÷ 36 Monate).

  • Bezeichnung: Präzisions-Lasermessgerät Leica RTC360, Neupreis 2.380 Euro, beruflich genutzt
  • Betrag: 396,66 Euro
Jahr AfA
2025 396,66 Euro
2026 793,32 Euro
2027 793,32 Euro
2028 396,70 Euro
Gesamt 2.380,00 Euro
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026