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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Die Erstwohnung besteht seit

Geben Sie hier das Datum an, seit dem Sie am Heimatort Ihre Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhalten.

Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:

  • Sie die Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben, oder
  • Sie gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnen und
  • sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligen (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).

Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026