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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Miet- / Übernachtungskosten

Tragen Sie hier Ihre tatsächlichen Unterkunftskosten am Beschäftigungsort ein.

Dazu zählen insbesondere:

  • Netto-Miete, auch für möblierte Wohnungen
  • Reinigung und Pflege der Wohnung
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten
  • Abschreibung (AfA) bei Eigentumswohnungen
  • Schuldzinsen für Kredite zur Finanzierung der Wohnung
  • Kosten für Garten- oder Hofpflege

Das Finanzamt erkennt nachgewiesene Unterkunftskosten bis zu maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten an (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Diese Grenze gilt nur für Unterkünfte innerhalb Deutschlands.

Für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000-Euro-Grenze nicht – hier sind die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten abziehbar, sofern sie notwendig und angemessen sind. Als Obergrenze gilt regelmäßig der ortsübliche Mietpreis für eine 60 m²-Wohnung.

Separat angemietete Garagen oder Stellplätze zählen nicht zu den Unterkunftskosten und unterliegen nicht der 1.000-Euro-Grenze. Diese Ausgaben können zusätzlich als Werbungskosten ("Sonstige Kosten in Verbindung mit der Wohnung") berücksichtigt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026