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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Steuerfreie Erstattungen

Falls Sie steuerfreie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie diese hier ein, z.B.

  • Trennungsentschädigungen,
  • Auslösungen,
  • Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung,
  • Mobilitätsbeihilfen.

Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, tragen Sie diese hier nicht noch einmal ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026