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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 8. Versorgungsbezüge

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 8 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"In 3. enthaltene Versorgungsbezüge"

Versorgungsbezüge

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 8 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: „In 3. enthaltene Versorgungsbezüge“.

Versorgungsbezüge erhalten z. B. Pensionäre oder Betriebsrentner. Eine Eintragung ist nur erforderlich, wenn Ihr Arbeitgeber diese Bezüge in Zeile 8 ausgewiesen hat.

Steuerliche Besonderheiten

Für Versorgungsbezüge werden automatisch berücksichtigt:

  • ein Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag
  • ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro, sofern keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden
Weitere erforderliche Angaben

Bei Versorgungsbezügen sind zusätzlich auszufüllen:

  • Nr. 29 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
  • Nr. 30 Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Hinweis: Erhalten Sie von einem Arbeitgeber mehrere Versorgungsbezüge, können diese in der Lohnsteuerbescheinigung zusammengefasst ausgewiesen sein. Das erkennen Sie daran, dass in Zeile 8 Zusatzkennzeichen wie 8.1 oder 8.a verwendet werden.

Auch die Bemessungsgrundlage in Zeile 29 darf in diesem Fall als Gesamtbetrag angegeben sein. Sie müssen die Beträge nicht aufteilen, sondern übernehmen die Angaben genau wie bescheinigt.

Finanztip

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