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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn

Tragen Sie hier die Angaben aus Zeile 5 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"

Geben Sie die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn an, die dort unter der Anzahl "U" (Unterbrechungen) ausgewiesen sind (zulässige Werte: 1 bis 99).

Ein solcher Zeitraum liegt vor, wenn mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Der Arbeitgeber kennzeichnet diese Zeiträume mit dem Großbuchstaben "U".

Keine Unterbrechung sind steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld. Diese werden daher nicht eingetragen.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob und welche Leistungen Ihnen während eines Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026