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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 24 c) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung"

Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. a) oder 24. b) vornehmen. Gegebenenfalls ist in den Zeile 24 a) und 24 b) der Wert "0,00" einzutragen.

Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026