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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 15. a) (Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 15a Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"(Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)"

Der hier eingetragene Betrag muss bereits Bestandteil der Angaben in Zeile 15 sein und dient ausschließlich der gesonderten Ausweisung des (Saison-)Kurzarbeitergeldes.

Typischerweise betrifft dies:

  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld nach dem SGB III

Hinweis: (Saison-)Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht somit den Steuersatz, mit dem Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.

Tragen Sie hier keinen Betrag ein, wenn Sie kein (Saison-)Kurzarbeitergeld erhalten haben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026