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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 28. Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 28 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale"

Dieser Wert wird nicht automatisch bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Die tatsächlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie selbst unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Private Kranken- und Pflegeversicherung“ eintragen. Sie finden diese in der Beitragsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026