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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie Einkünfte aus unbebauten Grundstücken?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus unbebauten Grundstücken, anderem unbeweglichen Vermögen sowie aus Sachinbegriffen oder der Überlassung von Rechten erzielt haben.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Pachteinnahmen aus Grundstücken (z. B. Parkplatzvermietung),
  • Erbbauzinsen aus der Einräumung von Erbbaurechten,
  • Einnahmen aus (schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen) Urheberrechten,
  • Entschädigung für die befristete Inanspruchnahme des eigenen Grundstücks während der Bauphase auf dem angrenzenden Nachbargrundstück,
  • Einnahmen aus der Verpachtung eines Fuhrparks,
  • Einnahmen aus Mineralgewinnungsrechten (z. B. Kiesausbeuterechte),
  • Einnahmen aus Vermietung eines Flugzeugs,
  • Einnahmen aus der Vermietung von Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026