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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wie soll der Höchstbetrag aufgeteilt werden?

Geben Sie hier an, wie der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.

Die Aufteilung des Höchstbetrags ist insbesondere bei getrennt lebenden oder getrennt veranlagten Eltern relevant.

Der Höchstbetrag legt fest, bis zu welchem Betrag Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden können. Für 2025 können 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden.

Grundsätzlich wird der Höchstbetrag bei getrennt veranlagten Eltern jeweils zur Hälfte berücksichtigt. Eine andere Aufteilung ist möglich, wenn beide Eltern damit einverstanden sind.

Beispiel: Betragen die berücksichtigungsfähigen Kinderbetreuungskosten 4.800 Euro, können bei einer hälftigen Aufteilung grundsätzlich beide Elternteile jeweils bis zu 2.400 Euro geltend machen.

Stimmen Sie eine abweichende Aufteilung möglichst schriftlich miteinander ab und bewahren Sie die Vereinbarung für mögliche Rückfragen des Finanzamts auf.

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