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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Gezahlte Betreuungskosten

Die einzelnen Kinderbetreuungskosten erfassen Sie auf der nächsten Seite "Gezahlte Betreuungskosten".

Hierzu zählen z. B. Kosten für:

  • Kindergarten-, Kita- oder Krippengebühren
  • Hort oder Ganztagsbetreuung
  • Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair
  • Ferien- oder Nachmittagsbetreuung

Nicht abziehbar sind z. B. Essensgeld, Nachhilfeunterricht sowie Musik-, Sport- oder Freizeitkurse.

Berücksichtigt werden nur tatsächlich gezahlte und nicht erstattete Betreuungskosten.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026