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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden?

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 Schulgeld für eine Privatschule gezahlt haben.

Schulgeldabzug: Sie können 30 % des gezahlten Schulgeldes, bis zu maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abziehen.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
  • Das Kind muss eine Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat besuchen.
  • Die Schule muss privat finanziert oder in freier Trägerschaft sein und zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen.

Erstattung:

  • Der Abzug umfasst Schulgeld sowie Investitions- und Ergänzungsbeiträge, nicht jedoch Hochschul- oder Fachhochschulgebühren.
  • Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht abziehbar.

Beispiel: Wenn Sie 4.000 Euro Schulgeld gezahlt haben, können Sie 1.200 Euro (30 %) als Sonderausgaben abziehen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026