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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie regelmäßige Unterhaltszahlungen erhalten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 regelmäßige Unterhaltszahlungen von Ihrem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhalten haben und dieser die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting mit Ihrer Zustimmung über die Anlage U).

Die Unterhaltszahlungen sind nur dann steuerpflichtig für Sie, wenn:

  • die Zahlungen von Ihrem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner stammen,
  • Sie dem sogenannten Realsplitting zugestimmt haben (über die Anlage U) und
  • Ihr Ex-Partner die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt.

In diesem Fall müssen Sie die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.

Beispiel: Sie erhalten 2025 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von Ihrer geschiedenen Ehefrau. Sie haben der steuerlichen Berücksichtigung über Anlage U zugestimmt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026