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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Ausgleichsleistungen, Ausgleichszahlungen oder Versorgungsleistungen erhalten?

Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2025 Ausgleichszahlungen von Ihrem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten erhalten haben, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden.

Diese Zahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihnen steuerpflichtig, insbesondere wenn Ihr Ex-Partner die Beträge als Sonderausgaben absetzt (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG).

Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug beim Zahlenden und die Steuerpflicht bei Ihnen:

  • Ihre Zustimmung zur steuerlichen Abziehbarkeit ist erforderlich (Anlage U).
  • Es muss ein gerichtlicher Vergleich oder ein notariell beurkundeter Vertrag vorliegen, in dem die Vermeidung des Versorgungsausgleichs ausdrücklich geregelt ist.
  • Die Zahlungen erfolgen zur Abgeltung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich.

Beispiel:  Frau A und Herr B lassen sich 2025 scheiden. Um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, zahlt Herr B eine einmalige Summe von 25.000 Euro an Frau A auf Basis eines notariell beurkundeten Vertrags. Frau A stimmt zu, dass Herr B diesen Betrag als Sonderausgabe abzieht. Frau A muss die Zahlung in ihrer Steuererklärung angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026