Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Teileinkünfteverfahren?

Wenn die wiederkehrenden Bezüge dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wählen Sie "ja".

Wichtig: Das Teileinkünfteverfahren ist ein Ausnahmefall und betrifft nur besondere Situationen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG).

Das TEV gilt für wiederkehrende Bezüge nur dann, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind mit mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder mit mindestens 1 % beteiligt und gleichzeitig für die Gesellschaft tätig,
  • und die wiederkehrenden Bezüge stehen im direkten Zusammenhang mit dieser Beteiligung, z. B. eine private Versorgungszusage, die nicht unter die betriebliche Altersversorgung fällt.

Beispiel: Ein GmbH-Gesellschafter (30 % Anteil) erhält eine private Versorgungszahlung aus einer Altgesellschafter-Vereinbarung – nicht über eine betriebliche Altersversorgung. Diese Zahlung fällt unter das TEV: 60 % steuerpflichtig, 40 % steuerfrei.

Das TEV gilt nicht bei:

  • Bei privaten Leibrenten aus Haus- oder Hofübertragungen
  • Bei Zahlungen aufgrund von Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht
  • Bei Versorgungsleistungen, die nichts mit einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu tun haben
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026