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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

Hier tragen Sie alle Ausgaben ein, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen.

Folgende Werbungskosten können Sie abziehen, wenn sie direkt mit den wiederkehrenden Zahlungen zusammenhängen:

  • Steuerberatungskosten, z. B. für die Erstellung der Steuererklärung (anteilig)
  • Rechts- oder Notarkosten, nur, wenn sie im Zusammenhang mit der Verwaltung, Durchsetzung oder Änderung der Vereinbarung stehen
  • Porto, Telefon, Büromaterial, z. B. für Schriftverkehr mit Vertragspartnern, Steuerberatung oder Finanzamt
  • Fahrtkosten zu Beratungsterminen, z. B. zur Steuerkanzlei oder zu Notarterminen (mit 0,30 Euro/km)
  • Fachliteratur, wenn sie gezielt für die Erfassung oder Verwaltung der Bezüge angeschafft wurde.

Wichtig: Werbungskosten dürfen nur angesetzt werden, wenn sie einen klaren Bezug zu den Einnahmen aus den wiederkehrenden Bezügen haben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026