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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Grundstücke, Wohnungen, Häuser oder grundstücksgleiche Rechte in 2025 veräußert?

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2025 ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkauft haben und zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Wann beginnt und endet der Zehnjahreszeitraum?

Entscheidend ist jeweils das Datum des Kaufvertrags bzw. Verkaufsvertrags (in der Regel der notarielle Vertrag). Nicht maßgeblich sind z. B. der Einzug, der Besitzübergang oder die Eintragung im Grundbuch.

Was gilt als Verkauf?
  • der normale Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung,
  • der spätere Verkauf eines zuvor in ein Unternehmen eingebrachten Grundstücks, wenn dieser Verkauf noch innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Kauf erfolgt,
  • die verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
Gebäude und Umbauten

Zur Veräußerung gehören auch:

  • Gebäude und Außenanlagen,
  • An- oder Ausbauten,
  • selbständige Gebäudeteile,
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum,
  • soweit diese innerhalb von zehn Jahren errichtet oder erweitert wurden.
Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Der Verkauf ist in der Regel steuerfrei, wenn das Objekt:

  • durchgehend selbst bewohnt wurde, oder
  • im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Das gilt auch für den dazugehörenden Grund und Boden.

Teilweise Steuerpflicht

Wurde ein Objekt nur teilweise selbst genutzt und der andere Teil z. B. vermietet, ist nur der vermietete Teil steuerpflichtig (z. B. bei vermieteten Räumen oder einer Einliegerwohnung).

Ein häusliches Arbeitszimmer innerhalb einer ansonsten selbst genutzten Wohnung gilt weiterhin als eigene Wohnnutzung. Der darauf entfallende Gewinn ist daher nicht steuerpflichtig (BFH-Urteil vom 01.03.2021, IX R 27/19).

Abschreibungen (AfA)

Haben Sie für das Objekt früher Abschreibungen geltend gemacht (z. B. bei Vermietung), verringern diese den steuerlich anzusetzenden Kauf- oder Herstellungswert. Das kann den zu versteuernden Gewinn erhöhen.

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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