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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Ich beantrage für <%0100301%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2024 abzusehen.

Sie können beantragen, dass ein Verlustrücktrag von 2025 nach 2024 nicht automatisch erfolgt.

Erzielen Sie aus einem privaten Veräußerungsgeschäft einen Verlust, können Sie diesen Verlust in unbegrenzter Höhe mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen. Die Verluste können allerdings nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr verrechnet werden.

Beim Verlustrücktrag handelt es sich allerdings um ein Wahlrecht:

(1) Wenn Sie aus Veräußerungsgeschäften einen Verlust erwirtschaftet haben, wird das Finanzamt diesen Verlust automatisch in voller Höhe in das Vorjahr zurücktragen. Dies geschieht allerdings nur, wenn im Vorjahr auch Spekulationsgewinne erzielt wurden. Ist dies nicht der Fall, stellt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid aus.

(2) Wenn Sie den automatischen Verlustrücktrag nicht wünschen, können Sie den Verlustrücktrag ablehnen. Eine Begrenzung wie in den Vorjahren ist ab 2022 nicht mehr möglich.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026