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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurde die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen?

Geben Sie an, ob die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen wurde.

Für ausschließlich selbstgenutzte Gebäude und Gebäudeteile müssen Sie hier keine Angaben in der Steuererklärung machen. Sie können das Objekt im Bereich "Vermietungsobjekte" entfernen!

Was bedeutet Selbstnutzung?

Wenn Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen die Immobilie oder einen Teil davon bewohnt haben, gilt sie als "teilweise selbstgenutzt". Für selbstgenutzte Teile können Sie keine Einnahmen erzielen und daher auch keine Werbungskosten absetzen.

Beispiel: Sie wohnen im Erdgeschoss Ihrer Immobilie, während das Obergeschoss vermietet wird.

Was bedeutet unentgeltliche Überlassung?

Wenn Sie die Immobilie (oder einen Teil davon) anderen Personen zur Verfügung stellen, ohne dafür Miete zu verlangen, gilt sie als "unentgeltlich überlassen". Auch für unentgeltlich überlassene Teile können in der Regel keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel: Sie stellen Ihren Kindern eine Wohnung im Haus zur Verfügung, ohne Miete zu verlangen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026