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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Erläuterung

Im Feld "Erläuterung" können Sie Angaben zu den Abschreibungen für Abnutzung (AfA) machen. Diese Angaben dienen der Nachvollziehbarkeit der AfA-Berechnung durch das Finanzamt.

Erforderliche Angaben:

  1. Anschaffungskosten: Gesamtkosten des Gebäudes (inkl. Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer).
  2. Anschaffungsdatum: Datum des Erwerbs oder der Fertigstellung.
  3. Nutzungsdauer: Die AfA erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Nutzungszeiträumen, abhängig von der Art des Gebäudes (z. B. Wohngebäude oder gewerblich genutztes Gebäude).

Beispiel: Ein Wohngebäude wurde am 01.06.2025 für 300.000,00 Euro (inklusive Erwerbsnebenkosten) angeschafft. Das Gebäude wird ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet. Die Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre gemäß § 7 Abs. 4 EStG. Die jährliche Abschreibung erfolgt linear mit 2 % der Anschaffungskosten, das entspricht 6.000 Euro pro Jahr.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026