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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: ... darin enthaltene außerordentliche Einkünfte

Geben Sie hier im o.g. Gewinn enthaltene sonstige Gewinne (außerordentliche Einkünfte) ein, die durch die Fünftelregelung steuerbegünstigt sind (§ 34 EStG). In Betracht kommen:

  • Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen.
  • Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine Gewinnbeteiligung.
  • Entschädigungen als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB.
  • Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3 EStG, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren nachgezahlt werden.
  • Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit.
  • Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des § 34b Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Die Berücksichtigung der Fünftelregelung müssen Sie nicht beantragen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob für Sie die normale Besteuerung oder die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung günstiger ist.

Finanztip

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Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026