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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurden steuerfreie Sanierungserträge erzielt?  

Wählen Sie „ja“, wenn Sie steuerfreie Sanierungserträge gemäß § 3a EStG erzielt haben.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

Worum geht es hier?

Sanierungserträge entstehen, wenn einem Unternehmen Schulden ganz oder teilweise erlassen werden, um es vor einer Insolvenz zu retten. Diese Erträge sind gemäß § 3a EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Das bedeutet, dass die Erlöse aus dem Schuldenerlass nicht der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund steht und alle Bedingungen erfüllt sind.

Was bedeutet „steuerfreier Sanierungsertrag“?

Steuerfreie Sanierungserträge sind Gewinne, die aus dem Verzicht eines Gläubigers auf eine Forderung resultieren, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Damit diese Erträge steuerfrei bleiben, muss das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise sein und die Sanierung vorrangig sein. Die Steuerfreiheit nach § 3a EStG kann angewendet werden, wenn das Finanzamt die Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit bestätigt hat.

Wann sollten Sie Angaben machen?
  • Wenn Ihnen im Rahmen einer Unternehmenssanierung Schulden ganz oder teilweise erlassen wurden.
  • Wenn dieser Schuldenerlass dazu diente, eine Insolvenz abzuwenden und das Unternehmen wieder wirtschaftlich zu stabilisieren.
Woher bekommen Sie die Informationen?

Die nötigen Angaben zu Höhe und Art der Sanierungserträge finden Sie in den Sanierungsvereinbarungen oder der Bestätigung des Finanzamts über die steuerfreie Behandlung nach § 3a EStG.

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