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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: ... davon steuerfrei (Freibetrag)

Geben Sie hier den steuerfreien Betrag an, den Sie gemäß § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG abziehen möchten.

Der Freibetrag richtet sich nach der Art der Tätigkeit:

  • 3.000 Euro: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
  • 840 Euro: Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
  • 425 Euro: Betreuerpauschale (§ 3 Nr. 26b EStG)

Der Freibetrag kann nur einmal jährlich pro Person und Pauschale in Anspruch genommen werden – auch wenn mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine Kombination verschiedener Freibeträge ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt (z. B. Übungsleiter und Ehrenamt).

Beispiel: Sie haben als Übungsleiter 3.580 Euro eingenommen. Sie tragen 3.000 Euro als Freibetrag ein, sodass 580 Euro als zu versteuernde Betriebseinnahmen verbleiben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026