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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie den Gewerbebetrieb aufgegeben und einen Veräußerungsgewinn erzielt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgegeben und dabei einen Veräußerungsgewinn erzielt haben.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

Worum geht es hier?

Falls Sie Ihren Gewerbebetrieb beendet und dabei Betriebsvermögen verkauft haben, könnte ein Veräußerungsgewinn entstanden sein. In der Anlage G wird dieser Veräußerungsgewinn erfasst, unabhängig davon, ob er teilweise steuerfrei ist oder vollständig besteuert wird.

Was ist ein Veräußerungsgewinn?

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb beenden und beim Verkauf von Betriebsvermögen – wie Maschinen, Fahrzeugen oder Grundstücken – einen höheren Erlös als deren Buchwert erzielen, spricht man von einem Veräußerungsgewinn. Der Buchwert entspricht dem Wert, den diese Güter in der Buchhaltung zum Zeitpunkt des Verkaufs haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG auf diesen Veräußerungsgewinn anwenden, um Ihre Steuerlast zu senken. Dieser Freibetrag richtet sich vor allem an ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb nach vielen Jahren aufgeben.

Wann sollten Sie hier Angaben machen?
  • Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb beendet haben.
  • Wenn Sie durch den Verkauf von Betriebsvermögen einen Gewinn erzielt haben.
Woher bekommen Sie die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsgewinns finden Sie in Ihren Verkaufsunterlagen oder bei Bedarf in der Gewinnermittlung, die Sie bei der Betriebsaufgabe erstellt haben.

Hinweis: Wenden Sie sich bei Fragen für eine individuelle Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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