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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Gewerbliche Einkünfte

Wählen Sie die Art der gewerblichen Einkünfte, die Sie erzielt haben:

  1. Einzelunternehmer
    Wählen Sie „Einzelunternehmer“, wenn Sie Ihren Betrieb allein führen.
  2. Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde
    Falls sich Ihr Betrieb in einer anderen Gemeinde als Ihr Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. In diesem Fall müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
  3. Mitunternehmer
    Wählen Sie „Mitunternehmer“, wenn Sie gemeinsam mit mindestens einem Partner Inhaber, Pächter oder Nutznießer eines Betriebs sind.
  4. Mitunternehmer von geringer Bedeutung
    Z. B. bei einer gemeinsam betriebenen Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus. Seit 2021 ist hier keine gesonderte Feststellungserklärung mehr notwendig.
  5. Gewerblichen Nebentätigkeit
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie nebenberuflich eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben – z. B. einen Online-Shop betreiben oder handwerkliche Leistungen anbieten. Es handelt sich nicht um Ihre hauptberufliche Erwerbstätigkeit.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026