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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie den Gewerbebetrieb aufgegeben und einen Veräußerungsverlust erlitten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgegeben und dabei einen Veräußerungsverlust erlitten haben.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

Worum geht es hier?

Falls Sie Ihren Gewerbebetrieb beendet und dabei einen Verlust durch den Verkauf des Betriebsvermögens (z. B. Maschinen, Grundstücke) erlitten haben, wird dies als Veräußerungsverlust bezeichnet. Dieser Verlust kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Was ist ein Veräußerungsverlust?

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb beenden und beim Verkauf von Betriebsvermögen – wie Maschinen, Fahrzeugen oder Grundstücken – weniger erzielen als deren Buchwert, spricht man von einem Veräußerungsverlust. Der Buchwert entspricht dem Wert, den diese Güter in der Buchhaltung zum Zeitpunkt des Verkaufs haben.

Wann sollten Sie hier Angaben machen?
  • Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgegeben haben.
  • Wenn beim Verkauf von Betriebsvermögen ein Verlust entstanden ist.
Woher bekommen Sie die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsverlusts können Sie Ihrer Gewinnermittlung oder den Verkaufsunterlagen entnehmen, die bei der Betriebsaufgabe erstellt wurden.

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