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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei einen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust erzielt haben.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Ihrer Nähe.

Worum geht es hier?

Falls Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) verkauft haben, kann dabei ein Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust entstanden sein. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung solcher Anteile werden in der Steuererklärung nach § 17 EStG gesondert erfasst, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt waren.

Was sind Veräußerungsgewinne und -verluste nach § 17 EStG?

Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn der Verkaufserlös Ihrer Anteile an der Kapitalgesellschaft über den Anschaffungskosten liegt. Umgekehrt entsteht ein Veräußerungsverlust, wenn der Verkaufserlös unter den Anschaffungskosten liegt. Gewinne und Verluste aus solchen Verkäufen unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen.

Wann sollten Sie hier Angaben machen?
  • Wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert haben.
  • Wenn durch den Verkauf ein Veräußerungsgewinn oder -verlust entstanden ist.
Woher bekommen Sie die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsgewinns oder -verlusts finden Sie in Ihren Verkaufsunterlagen oder bei Bedarf in einer Gewinnermittlung, die den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dokumentiert.

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