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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Unterstützungszeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei Ihnen gewohnt hat und Sie für Unterkunft und Verpflegung gesorgt haben (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).

Wichtig:

  • Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
  • Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
  • Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
  • Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Beispiel: Ihr Kind zieht im März 2025 wieder bei Ihnen ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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