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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Name, Vorname

Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.

Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2025 höchstens bis zu 12.096 Euro steuerlich abzugsfähig.

Begünstigt sind:

  • Eltern und Großeltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes

Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d. h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026